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OVB Geschäftsgebaren
Da ich es mir u.a. vorstellen kann, mit meinen derzeitigen Aktivitäten vereinbare Aufgaben als Interimsmanager zu übernehmen, hatte ich eine diesbezügliche Anzeige geschaltet. Eine Person - nennen wir sie A - der Firma OVB meldete sich per E-Mail bei mir und bat um einen Lebenslauf. So weit so nachvollziehbar. Danach wurde es eher irritierend und unübersichtlich. Der noch einfach zusammenfassbare Kern davon: Ich wurde zu einem Kennenlerngespräch und in einem zweiten Schritt zu einer Firmenpräsentation eingeladen, als hätte ich mich beworben. Das habe ich mir neugierig und zunächst vorurteilsarm angesehen, was sich schrittweise geändert hat:
Damit meine Erfahrungen für eine Optimierung von Geschäftsprozessen genutzt werden können, frage ich hier den Vorstand der OVB:
Sehr geehrte Herren.
- Wie seriös findet es ein wohl Normalbürger, wenn eine Person B ein Kennenlerngespräch führt und nicht einmal weiss, dass der Erstkontaktwunsch von OVB ausging und auf diesen ausdrücklichen Hinweis auch nicht eingeht?
- Welchen Eindruck wird es machen, wenn ca. 50 Besucher in einen Raum von geschätzt kleiner als 30qm mit Klappstühlen ohne auch nur eine erkennbare Sicherheitsgasse zur Firmenpräsentation gepfercht werden?
- Was ist es für ein Geschäftsgebaren, in einem Einladungsschreiben 1) schlicht mitzuteilen, dass am Folgetag zur Präsentation eine Folgeveranstaltung stattfindet, bei der die "Teilnahme unbedingt erforderlich" sei, 2) trotz zweier gedruckter Namen das Schreiben nicht unterzeichnet ist.
- Wie wird es wahrgenommen, wenn offensichtlich ein Teil der ca. 50 Eingeladenen eine Information für die Folgeveranstaltung zum Zeitpunkz x, andere zum Zeitpunkt y und andere gar keine hatten?
- Was für ein Menschenbild hat die OVB, wenn im Kennenlerngespräch (zum ersten), im Einladungsschreiben (zum zweiten) und bei einem Nachfasstelefonat vor der Veranstaltung (zum dritten) ausdrücklich darauf hingewiesen wird, man möge "in geschäftsmäßiger Kleidung" erscheinen?
- Wie gut kommt es wohl bei ernsten Interessenten für eine Mitarbeit an, wenn eine auf den Abend für 2 Stunden anberaumte Veranstaltung ohne Not und erkennbaren Sinn über 20 Minuten länger dauert?
- Wie kommt es wohl an, dass im vorgetragenen Geschäftsmodel der Begriff der - Freiwilligkeit implizierenden - Empfehlung verwendet wird, aber durch die Zeilen heraushörbar ist, dass alle Bestandskunden - sagen wir mal energisch und hartnäckig gebeten werden - pro Jahr drei Personen oder Firmen zu benennen, die die Dienstleistung der OVB auch benötigen könnten?
Ich hoffe, trotz meiner nun gefällten Entscheidung, keine wie auch immer geartete Geschäftsbeziehung mit der OVB aufbauen zu wollen, Anregungen für Nachforschungen und Verbesserungen gegeben zu haben.
Knut O.E. Pankrath
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